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Themen wie Scheidung, Unterhalt, Obsorge oder Rechtsfragen der Lebensgemeinschaft, beinhalten meist nicht nur juristische Fragestellungen, sondern auch tiefgreifende emotionale Aspekte.

Im Erstgespräch bespreche ich daher einerseits die juristischen Fakten, andererseits auch den für Sie richtigen Lösungsansatz sowie die damit verbundene Kostenfrage.

Sie können mir auf Wunsch schon vor unserer Besprechung den Sachverhalt, den Stand Ihrer eigenen Überlegungen und Ihre Fragestellungen per mail  schildern. Dies ist in einer Konfliktsituation oft für das „Ordnen von eigenen Gedanken“ hilfreich und ich kann Ihre Fragestellungen gezielt vorbereiten. Wenn Sie das reine mündliche Gespräch bevorzugen, ist das natürlich auch ohne Vorinformation möglich.

Auch die familienrechtliche Erstberatung verrechne ich grundsätzlich mit einer Pauschale von € 390,- inkl. USt, wenn sie eine Stunde (oder auch länger) dauert.

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