In einer gesundheitlich kritischen Lebensphase ist es von großer Bedeutung, seine Rechte als Patient ausreichend festgelegt zu haben. Mit einer Patientenverfügung können Sie festlegen, dass Sie bei aussichtsloser Prognose bestimmte lebenserhaltende Maßnahmen ablehnen.
Ich errichte verbindliche Patientenverfügungen (die vom Arzt verpflichtend einzuhalten sind) in Zusammenarbeit mit einem Arzt/Ärztin, sodass an einem Termin in meiner Kanzlei die ärztliche und die juristische Beratung gleich hintereinander abgewickelt werden können. Termine in meiner Kanzlei finden Sie unter der Rubrik „Termine Patientenverfügung“. Termine in 1090 Wien können auf Anfrage vereinbart werden.
Mit einer Vorsorgevollmacht trifft man für den Fall der Geschäftsunfähigkeit die Verfügung, von einer nahestehenden Person vertreten zu werden, um so die Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters zu vermeiden. Auch wenn keine Vorsorgevollmacht errichtet ist, gibt es die Möglichkeit, im Falle der Geschäftsunfähigkeit Angehörige zum Vertreter einzusetzen.
Gerne komme ich auch zu Ihnen (nach Hause oder in eine Pflegeinrichtung), um die für Sie passende Vertretungsform zu errichten.
Vertretung eines Erwachsenen – ein Überblick über das Erwachsenenschutzgesetz