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Aktuelles zum Erwachsenenschutzrecht

Gesetzliche Erwachsenenvertretung für Nicht-Österreicher
Nach der bisherigen Gesetzeslage war die gesetzliche Erwachsenenvertretung österreichischen Staatsbürgern vorbehalten. So musste bei der Meldung an das Gericht auch der Staatsbürgerschaftsnachweis vorgelegt werden. Aufgrund einer Novelle des Internationalen Privatrechtsgesetzes (IPRG), Inkrafttreten mit 1.9.2022, wurde dies dahingehend geändert, dass das österreichische Recht nun auf alle betroffenen Personen anzuwenden ist, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben. In diesen Fällen ist daher der Meldezettel bei Gericht einzureichen.

Gesetzliche Erwachsenenvertretung für mehrere Personen
Sind in einer Familie mehrere Personen vorhanden, die Vertretung übernehmen möchten, ist dies prinzipiell möglich – es kann aber immer nur ein Vertreter für einen bestimmten Wirkungsbereich eingetragen werden (Beispiel: erstes Kind: Vertretung in gerichtlichen Verfahren, zweites Kind: finanzielle Angelegenheiten usw.)

Termine Patientenverfügung 2024 (Arzt und Dr. Freyer)
  • in Zeiselmauer: jeder letzter Donnerstag des Monats, 9:00 – 12:00.
    Die Kanzlei ist rollstuhlgerecht und barrierefrei.

Termine 2024:

25. Jänner 2024
29. Februar 2024
28. März 2024
25. April 2024
23. Mai 2024
27. Juni 2024
26. September 2024
31. Oktober 2024
28. November 2024

  • in 1090 Wien: jeder Dienstag ab 17:00

Wir ersuchen um telefonische Terminvereinbarung Kontakt

Patientenverfügung und Erwachsenenvertretung