Die Patientenverfügung – Selbstbestimmung zum Lebensende

Mit einer Patientenverfügung kann man im Vorhinein festlegen, dass man im Falle der Entscheidungsunfähigkeit bestimmte medizinische Maßnahmen zur Lebenserhaltung ablehnt. Abgelehnt werden können z.B. die künstliche Beatmung, künstliche Ernährung durch eine PEG-Sonde aber auch Medikamente und Operationen. Die konkret abgelehnten Maßnahmen müssen in der Patientenverfügung genau umschrieben werden. Somit stellt die Patientenverfügung als schriftliche Willenserklärung einen Ausdruck der Selbstbestimmung und Respektierung der Menschenwürde in einer Extremsituation dar.

Die Errichtung und Verbindlichkeit einer Patientenverfügung setzt zum einen Schriftform, zum anderen ein juristisches sowie ein medizinisches Beratungsgespräch voraus. Ersteres kann bei einem Rechtsanwalt oder einem Notar, einer Institution der Patientenvertretung oder einem Erwachsenenschutzverein vorgenommen werden. Sie ist dann 8 Jahre verbindlich und kann danach (nur mehr mit ärztlicher Beratung) verlängert werden. Verlängert man sie nicht, verliert sie sukzessive an Durchsetzungskraft, da sie dann als „nicht verbindliche Patientenverfügung“ gilt. Eine verbindliche Patientenverfügung stellt eine Verpflichtung für den Arzt zur Einhaltung dar.

Nach der derzeit geltenden Rechtslage muss der Patient dafür Sorge tragen, dass der anwendende Arzt über das Vorhandensein einer Patientenverfügung Bescheid weiß. Späterhin ist die Einbindung in die E-Card geplant. Auch die Publizität und Überbringung der Verfügung ist daher ein wichtiger Teil des Beratungsgespräches. Möglich (aber nicht verpflichtend) ist hier eine Registrierung im sog. „Patientenverfügungs-Register“, welche den behandelnden Ärzten und Krankenhäusern Zugriff ermöglichen und daher die Information, dass eine Patientenverfügung errichtet ist, an den entscheidenden Arzt weiterleiten können. Eine wichtige Rolle spielen naturgemäß Angehörige, die von der Existenz einer Patientenverfügung wissen sollten und sie im Anwendungsfall dem Arzt überbringen.

Ich biete in meiner Kanzlei regelmäßig Termine an, bei denen die juristische Beratung (durch mich als Rechtsanwältin) und die medizinische Beratung gleich hintereinander abgehandelt werden und sohin die Errichtung in einem „Gesamtpaket“ zeit- und kostensparend möglich ist.

Die Kosten hiefür betragen € 250,00 inkl. Arzthonorar und USt.

Auf Anfrage biete ich gerne auch Einzeltermine oder Hausbesuche an.

Die Errichtungstermine für Patientenverfügungen finden Sie hier Termine Patientenverfügung

Termine können telefonisch unter (01) 513 52 68 vereinbart werden.

 

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht